ICD-10-GM 2026 Kode

H54.9

Nicht näher bezeichnete Sehbeeinträchtigung (binokular)

Einordnung in die Klassifikation

  1. Kapitel

    VIIKrankheiten des Auges und der Augenanhangsgebilde
  2. Gruppe

    H53-H54Sehstörungen und Blindheit
  3. Kode

    H54Blindheit und Sehbeeinträchtigung
Text
Stufe 9 der Sehbeeinträchtigung o.n.A.
Hinweis
Die nachstehende Tabelle enthält eine Klassifikation des Schweregrades der Sehbeeinträchtigung in Anlehnung an den Beschluss des International Council of Ophthalmology (2002) und die Resolution der WHO-Konferenz zur "Entwicklung von Standards zu Kriterien für Visusverlust und Visusfunktion" (WHO/PBL/03.91; 2003). Zur Bestimmung der Sehbeeinträchtigung für die SchlüsselnummernH54.0 bis H54.3 sollte die Sehschärfe binokular und mit ggf. vorhandener Korrektur (Brille oder Kontaktlinse) gemessen werden. Zur Bestimmung der Sehbeeinträchtigung für die Schlüsselnummern H54.4 bis H54.6 sollte die Sehschärfe monokular und mit ggf. vorhandener Korrektur (Brille oder Kontaktlinse) gemessen werden. Wenn die Größe des Gesichtsfeldes mitberücksichtigt wird, sollten Patienten, deren Gesichtsfeld des gesünderen Auges bei zentraler Fixation nicht größer als 10 Grad ist, in die Stufe 3 eingeordnet werden. Bei monokularer hochgradiger Sehbehinderung H54.4 gilt der Grad des Gesichtsfeldausfalls des betroffenen Auges.
Hinweis
Stufen, Sehschärfe mit bestmöglicher Korrektur (in Ferne), gleich oder geringer als:, höher als:, 0 - leichte oder keine Sehbeeinträchtigung, 6/18, 3/10 (0,3), 20/70, 1 - mittelschwere Sehbeeinträchtigung, 6/18, 6/60, 3/10 (0,3), 1/10 (0,1), 20/70, 20/200, 2 - schwere Sehbeeinträchtigung, 6/60, 3/60, 1/10 (0,1), 1/20 (0,05), 20/200, 20/400, 3 - hochgradige Sehbehinderung, 3/60, 1/60 (Fingerzählen bei 1 m), 1/20 (0,05), 1/50 (0,02), 20/400, 5/300 (20/1200), 4 - Blindheit, 1/60 (Fingerzählen bei 1 m), Lichtwahrnehmung, 1/50 (0,02), 5/300 (20/1200), 5 - Blindheit, keine Lichtwahrnehmung, 9, unbestimmt oder nicht näher bezeichnet